1. Navigation
  2. Inhalt
  3. Herausgeber

Finanzamt Grimma

Zuständigkeit

Wer ist für mich zuständig?

Die für Ihr Anliegen zuständigen Anpsprechpartner im Finanzamt finden Sie unter dem Menüpunkt "Ansprechpartner".

Welches Finanzamt für Sie zuständig ist, richtet sich, soweit nichts anderes bestimmt ist, nach den Vorschriften der Abgabenordnung.

Für die Besteuerung natürlicher Personen nach dem Einkommen und Vermögen ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Steuerpflichtige seinen Wohnsitz bzw. seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat (das sog. "Wohnsitzfinanzamt").

Für juristische Personen oder andere Steuerbereiche kann jedoch ein anderes Finanzamt (z.B. das sog. "Betriebs-" oder "Lagefinanzamt") zuständig sein:

Wenn Sie sich nicht sicher sind, welches Finanzamt für Sie zuständig ist, bieten wir Ihnen in Zusammenarbeit mit dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) eine Suchfunktion an.

Marginalspalte

ELSTER

Die Elektronische Lohnsteuererklärung (ELSTER) bietet die Möglichkeit verschiedene Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln.
...weitere Informationen

Steuererklärung & Steuerrecht

Benötigen Sie für Ihre Steuererklärung noch Vordrucke oder Informationen? Suchen Sie eine bestimmte Broschüre? Nutzen Sie unser Steuerportal:

Amt24 des Freistaates Sachsen

Im einheitlichen Verwaltungsportal des Freistaats Sachsen und der sächsischen Kommunen finden Sie weitere Informationen über Behörden, Dienstleistungen der Verwaltung und Verwaltungsabläufe, sowie Formulare zum Download.

Bundesweite Suche nach zuständigem Finanzamt